Allgemeine Geschäftsbedingungen für Privatkunden im wattly Stromtarif
Stand: 02.10.2026
1. Geltungsbereich und Zustandekommen des Vertrages
1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Stromlieferverträge zur Belieferung von Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von bis zu 100.000 kWh (nachfolgend „Kunden“) durch wattly, eine Endkundenmarke der Omniwatt Energy GmbH (nachfolgend „wattly“). „Haushaltskunden“ sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen. wattly beliefert insofern ausschließlich Kunden, deren Stromverbrauch vom Messstellenbetreiber nicht über eine registrierende Leistungsmessung erfasst wird. Die Belieferung erfolgt außerhalb der Grundversorgung.
2. Der Vertrag kommt ausschließlich auf elektronischem Wege und wie folgt zustande: Die Präsentation und Bewerbung der Leistungen auf der Internetpräsenz und in der mobilen Applikation von wattly stellen kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern sind lediglich eine Aufforderung an den Kunden, selbst ein Angebot gegenüber wattly abzugeben (sog. invitatio ad offerendum). Der Kunde kann auf dem jeweiligen Medium durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ (oder einer vergleichbaren eindeutigen Schaltfläche) unter Übermittlung aller wesentlichen Daten ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Stromliefervertrages abgeben. Bis zur Abgabe des Angebots kann der Kunde seine Angaben jederzeit überprüfen und mithilfe der Zurück-Buttons gegebenenfalls korrigieren. wattly bestätigt den Eingang des Angebots elektronisch und nimmt das Angebot des Kunden an („Eingangs- und Vertragsbestätigung“). Im Rahmen dieser Eingangs- und Vertragsbestätigung wird wattly dem Kunden den voraussichtlichen Lieferbeginn mitteilen. Sind für die Aufnahme der Strombelieferung erforderliche Angaben vom Kunden nicht oder nicht richtig gemacht worden (z. B. Mitteilung einer falschen Zählernummer), wird wattly sich bemühen, dies mithilfe des Kunden aufzuklären und zu korrigieren. Der Kunde ist in diesem Fall zur Mitwirkung verpflichtet. Die Aufnahme der Strombelieferung verzögert sich in diesem Fall, bis alle erforderlichen Daten korrekt vorliegen.
3. Abweichende AGB des Kunden gelten nicht. Sie gelten auch dann nicht, wenn wattly ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
4. Diese AGB gelten nachrangig zu mit dem Kunden abgeschlossenen spezifischen Vereinbarungen im Auftrag, wenn und soweit diese abweichende Bestimmungen enthalten.
5. wattly bietet keinen Wartungsdienst an.
2. Lieferbeginn und Lieferbedingungen
1. wattly liefert dem Kunden den gesamten an der von ihm angegebenen, durch die entsprechende Marktlokations-Identifikationsnummer bestimmten Verbrauchsstelle benötigten Strom. Die Belieferung des Kunden erfolgt ausschließlich im Netzgebiet der Bundesrepublik Deutschland. wattly ist nicht verpflichtet, Strom an Anschlüsse außerhalb des deutschen Netzgebiets oder an Standorte zu liefern, die nicht an das deutsche Versorgungsnetz angeschlossen sind.
2. Der Lieferbeginn setzt voraus, dass wattly eine Bestätigung des Verteilnetzbetreibers sowie, bei einem Lieferantenwechsel, die Kündigungsbestätigung des bisherigen Lieferanten vorliegen. Beide Bestätigungen werden durch wattly eingeholt. wattly organisiert den Lieferantenwechsel für den Kunden dabei unentgeltlich und zügig, wobei wattly dafür Sorge trägt, dass die Interessen des Kunden gegenüber den Netzbetreibern und anderen Beteiligten gewahrt bleiben. Der Kunde bevollmächtigt wattly hiermit, alle für den Lieferantenwechsel und die Strombelieferung erforderlichen Erklärungen gegenüber dem Netzbetreiber und dem bisherigen Lieferanten abzugeben und zu empfangen, insbesondere einen gegebenenfalls bestehenden Stromliefervertrag mit einem bisherigen Lieferanten zu kündigen. Die Vollmacht ist jederzeit widerruflich.
3. Die Stromlieferung beginnt zum vom Kunden angegebenen Wunschtermin oder, sollte ein solcher nicht angegeben werden, zum nächstmöglichen Zeitpunkt, frühestens aber ab dem Zeitpunkt, zu dem ein gegebenenfalls bestehender Stromliefervertrag des Kunden mit einem bisherigen Lieferanten beendet ist und zu dem der zuständige Netzbetreiber der Netznutzung durch wattly zugestimmt hat. Weicht dieser frühestmögliche Lieferbeginn von dem im Rahmen der Vertragsbestätigung mitgeteilten Lieferbeginn ab, wird wattly dies dem Kunden mitteilen. Weiterhin beginnt die Stromlieferung nicht vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist.
4. Der Kunde bezieht den gesamten leitungsgebundenen Elektrizitätsbedarf an der Marktlokation von wattly. Ausgenommen ist die Bedarfsdeckung durch Eigenanlagen der Kraft-Wärme-Kopplung bis 50 kW elektrischer Leistung und aus erneuerbaren Energien; ferner durch Eigenanlagen, die ausschließlich der Sicherstellung des Elektrizitätsbedarfs bei Aussetzen der Grundversorgung dienen (Notstromaggregate).
5. Eine Weitergabe des von wattly bezogenen Stroms an nicht im Haushalt des Kunden lebende Dritte ist ohne vorherige Zustimmung durch wattly nicht zulässig. Die Zustimmung muss mindestens in Textform erfolgen. Das Recht des Kunden, dessen Verbrauch mit Zählerstandsgangmessung gemessen wird, Verträge über Stromdienstleistungen, insbesondere hinsichtlich von Mehr- oder Minderverbrauch elektrischer Arbeit im Sinne des § 41d EnWG, abzuschließen, bleibt unberührt. Der Kunde ist jedoch verpflichtet, wattly über den Abschluss eines solchen Vertrags unverzüglich zu informieren.
3. Stromqualität
Der zur Versorgung des Kunden bereitgestellte Strom wird ausschließlich aus regenerativen Erzeugungsquellen, wie z. B. Wasser-, Wind-, Solarenergie oder Biomasse, gewonnen. Die Nachweisführung hierüber erfolgt durch die Entwertung von Herkunftsnachweisen. Grundlage der Versorgung des Kunden und des entsprechenden Strombezugs von wattly sind dabei Prognosewerte über das Verbrauchsverhalten des Kunden. Der tatsächliche Verbrauch kann von diesen Prognosewerten abweichen. Diese Differenzen werden über den Spotmarkt oder vom Netzbetreiber ausgeglichen.
4. Strompreis und Preisgarantie
1. Der Kunde zahlt an wattly für den gelieferten Strom den in den Vertragsunterlagen genannten verbrauchsunabhängigen Grundpreis sowie einen verbrauchsabhängigen Arbeitspreis. Der in den Vertragsunterlagen genannte Arbeitspreis und der Grundpreis verstehen sich als Bruttopreise, d. h. sie enthalten sämtliche im Zusammenhang mit der Belieferung des Kunden anfallenden Kosten. Bei den genannten Preisen handelt es sich um feste Preise.
2. Der Arbeitspreis und der Grundpreis enthalten die folgenden Kosten: die Netznutzungsentgelte gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die Entgelte für den Messstellenbetrieb, soweit hiermit kein Dritter, wattly oder mit wattly verbundene Unternehmen beauftragt wurden, die Stromsteuer gemäß § 3 Stromsteuergesetz (StromStG), die Konzessionsabgabe nach der Konzessionsabgabenverordnung (KAV), die KWK-Umlage und die Offshore-Netzumlage gemäß § 10 ff. Energiefinanzierungsgesetz (EnFG), den Aufschlag für besondere Netznutzung nach § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) einschließlich der Wasserstoffumlage nach § 118 Abs. 6 Satz 9 bis 11 EnWG, die Vertriebskosten, die Strombeschaffungskosten einschließlich der Kosten für die Beschaffung von Herkunftsnachweisen für die Lieferung von aus erneuerbaren Energien erzeugtem Strom und die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.
3. Sofern in den Vertragsunterlagen wattly gegenüber dem Kunden eine Preisgarantie hinsichtlich einzelner Kostenbestandteile des Arbeitspreises und des Grundpreises abgegeben hat, sind Preisanpassungen nach Ziffer 5.1 dieser AGB aufgrund von Änderungen der von der Preisgarantie umfassten Kostenbestandteile durch wattly für die Dauer der Preisgarantie unzulässig. Die von der Preisgarantie umfassten Kostenbestandteile und die Laufzeit der Preisgarantie ergeben sich aus den Vertragsunterlagen. Nicht von der Preisgarantie umfasst sind jedoch in jedem Fall Netzentgelte des Netzbetreibers, die Entgelte für den Messstellenbetrieb, soweit diese Preisbestandteil sind, die Umsatzsteuer, die Stromsteuer, der Aufschlag für besondere Netznutzung nach § 19 StromNEV einschließlich der sogenannten Wasserstoffumlage nach § 118 Abs. 6 Satz 9 bis 11 EnWG, die Offshore-Umlage, der KWKG-Aufschlag, die Konzessionsabgabe sowie denkbare künftige zusätzliche Steuern und öffentliche Abgaben, Umlagen oder vom Netzbetreiber oder Messstellenbetreiber in Rechnung gestellte Entgelte. Nach Ablauf der Garantiezeit kann wattly auch aufgrund von Änderungen der von der Preisgarantie erfassten Kostenbestandteile eine Preisanpassung nach Maßgabe der Ziffer 5.1 vornehmen. Dies gilt auch dann, wenn die Änderung des Kostenbestandteils selbst innerhalb des Zeitraums der Preisgarantie eingetreten ist, soweit diese noch andauert.
4. Der Kunde kann Informationen zu den verschiedenen Preisbestandteilen jederzeit per E-Mail an kundenservice@wattly.de erfragen.
5. Mit dem vereinbarten Strompreis bzw. den verschiedenen Preisbestandteilen sind die im Zusammenhang mit der Stromlieferung gegebenenfalls anfallenden Steuern, Abgaben und Umlagen und sonstige Kosten, soweit diese nach den vertraglichen Abreden im Verantwortungsbereich von wattly abgerechnet werden, abgegolten.
5. Preisanpassung
1. Bei Änderungen der Kosten nach Ziffer 4.2, die für die Gestaltung des Arbeitspreises und des Grundpreises maßgeblich sind, ist wattly berechtigt, die entsprechenden Preisbestandteile gegenüber dem Kunden nach billigem Ermessen anzuheben, soweit die Kostenänderungen eine Steigerung der Gesamtkosten begründen. Der Kunde kann Preisanpassungen einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle zuführen. Führen Kostenänderungen zu einem Sinken der Gesamtkosten, ist wattly verpflichtet, die Preise für die Kunden nach demselben Maßstab zu senken. wattly überwacht fortlaufend die Entwicklung der für die Preisgestaltung maßgeblichen Kosten und wird bei der Ausübung seines billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte und sachlichen Aspekte einer Preisanpassung so wählen, dass Preissenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben erfolgen als Preiserhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostensteigerungen. Insoweit wird wattly bei der Preisgestaltung stets auch steigende mit gleichzeitig sinkenden Kostenpositionen saldieren.
2. Soweit nach Vertragsschluss Steuern, Abgaben, Umlagen oder vom Netzbetreiber oder Messstellenbetreiber in Rechnung gestellte Entgelte, die unmittelbaren Einfluss auf die Kosten der Strombeschaffung oder Stromlieferung haben, aufgrund von nach Vertragsschluss in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen oder hoheitlichen Maßnahmen hinzukommen oder wegfallen, ist wattly im Falle eines Hinzukommens berechtigt und im Falle eines Entfallens verpflichtet, den Strompreis entsprechend den Vorgaben der Ziffer 5.1 anzupassen.
3. Preisanpassungen werden dem Kunden von wattly vor dem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Die Mitteilung erfolgt mindestens einen (1) Monat vor Eintritt der beabsichtigten Anpassung. wattly wird den Kunden im Rahmen dieser Mitteilung über alle für die Preisanpassung relevanten Umstände und Tatsachen in verständlicher und nachvollziehbarer Weise informieren. Der Kunde hat im Falle einer Preisanpassung das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung fristlos zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. wattly wird den Kunden im Rahmen der Mitteilung über die Preisanpassung auf das Kündigungsrecht hinweisen.
4. Abweichend von den vorstehenden Ziffern 5.1 bis 5.3 werden Änderungen der Umsatzsteuer in unveränderter Form gemäß Umsatzsteuergesetz zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung ohne Ankündigung und ohne außerordentliche Kündigungsmöglichkeit an den Kunden weitergegeben. Das Gleiche gilt für eine Absenkung des Saldos aus KWKG-Umlage, Offshore-Netzumlage und Aufschlag für besondere Netznutzung.
6. Verbrauchsermittlung
1. Die Verbrauchsermittlung durch wattly erfolgt auf Grundlage der Messdaten, die durch den Messstellenbetreiber oder Netzbetreiber erfasst, abgelesen und übermittelt werden. Der Messstellenbetrieb und die Messung selbst sind nicht Bestandteil dieses Vertrags.
2. Daneben ist der Kunde berechtigt, seine Messeinrichtungen selbst abzulesen. wattly kann zudem eine Selbstablesung vom Kunden verlangen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Bei einem berechtigten Widerspruch des Kunden aufgrund der Unzumutbarkeit kann wattly die Ablesung selbst unentgeltlich vornehmen. Gleichsam ist wattly aber nicht verpflichtet, den Kunden z. B. im Falle fehlender Messdaten zu einer Selbstablesung aufzufordern. Im Falle einer Verwendung intelligenter Messsysteme sind vorrangig die von diesen erhobenen Daten zu verwenden.
3. Wenn der Kunde trotz bestehender Verpflichtung für einen Abrechnungszeitraum keine Daten übermittelt hat oder wattly zur Verbrauchsermittlung im Zeitpunkt der Abrechnung aus Gründen, die wattly nicht zu vertreten hat, keine Messdaten vorliegen, ist wattly berechtigt, den Zählerstand auf Basis von Erfahrungswerten zu schätzen oder der Verbrauchsermittlung Schätzungen des Messstellenbetreibers zugrunde zu legen. Dabei hat wattly sich am Verbrauch des Kunden im vorangegangenen Abrechnungszeitraum oder am Verbrauch eines vergleichbaren Letztverbrauchers zu orientieren. Im Fall einer Schätzung wird wattly auf der Abrechnung auf den geschätzten Verbrauch hinweisen und diesen ausdrücklich und optisch hervorheben sowie den Grund für die Zulässigkeit der Schätzung und die zugrunde gelegten Faktoren angeben. Auf Wunsch des Kunden wird wattly die Faktoren zudem in Textform und unentgeltlich erläutern. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen. Verbrauchsermittlungen auf Grundlage geschätzter Messdaten werden bei späterem Vorliegen abgelesener Messdaten auch rückwirkend korrigiert.
4. Der mit dem Arbeitspreis zu vergütende Verbrauch entspricht dem auf Basis dieser Ziffer 6 ermittelten Gesamtverbrauch im Abrechnungszeitraum.
7. Abrechnung
1. Die Abrechnung der Stromlieferung durch wattly erfolgt grundsätzlich (siehe jedoch nachfolgend Ziffer 7.2) jährlich spätestens sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums und spätestens sechs Wochen nach Ende des Lieferverhältnisses auf Basis der Verbrauchsermittlung nach Ziffer 6. Der Abrechnungszeitraum darf einen Zeitraum von zwölf Kalendermonaten nicht überschreiten. Die Abrechnung bzw. Schlussrechnung erfolgt ausschließlich elektronisch. Der Kunde kann jedoch unentgeltlich die Abrechnung in Papierform verlangen.
2. Auf Wunsch des Kunden kann gegen ein zusätzliches Entgelt die Abrechnung auch monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich erfolgen. Bei monatlichem Turnus erfolgt die Abrechnung spätestens drei Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums.
3. Ändert sich innerhalb eines Abrechnungszeitraums der verbrauchsabhängige Arbeitspreis, so wird der für den neuen verbrauchsabhängigen Arbeitspreis maßgebliche Verbrauch zeitanteilig berechnet; jahreszeitliche Verbrauchsschwankungen sind auf der Grundlage von Erfahrungswerten für vergleichbare Kunden angemessen zu berücksichtigen. Eine etwaige Preisgarantie bleibt von dieser Ziffer 7.3 unberührt.
4. Hat wattly für Dienstleistungen oder Lieferungen in demselben Abrechnungszeitraum Zahlungen an den Kunden zu leisten und einen Anspruch gegen den Kunden auf Zahlung nach diesem Vertrag, so kann wattly die eigenen Verbindlichkeiten durch Verrechnung mit entsprechenden Forderungen aus diesem Vertrag gegen den Kunden erfüllen. Die verrechneten Beträge werden in einer entsprechenden Abrechnung dem Kunden von wattly aufgeschlüsselt.
5. wattly kann vom Kunden monatliche gleiche Abschlagszahlungen verlangen. Vom Kunden geleistete Abschlagszahlungen werden in der Abrechnung entsprechend angerechnet. Ergibt sich hierbei ein Guthaben des Kunden, wird dieses von wattly binnen zwei Wochen erstattet oder mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnet. Die Höhe der Abschlagszahlungen bemisst sich nach dem Verbrauch im Vorjahreszeitraum oder nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden sowie dem vom Kunden voraussichtlich zu leistenden Preis (Grundpreis und Arbeitspreis). Macht der Kunde glaubhaft, dass sein voraussichtlicher Verbrauch und somit das Jahresentgelt erheblich geringer ist, so wird wattly dies bei der Bemessung der Abschläge angemessen berücksichtigen. Ändert sich der Verbrauch des Kunden während eines Abrechnungszeitraums maßgeblich, kann wattly die Höhe der Abschlagszahlungen entsprechend nach billigem Ermessen anpassen. wattly wird dem Kunden die Höhe der jeweiligen Abschlagszahlung vorab in Textform mitteilen.
6. Die Abschlagsbeträge sind jeweils zum Ersten eines jeden Kalendermonats fällig, nicht jedoch vor dem Beginn der Stromlieferung durch wattly. Forderungen von wattly aus der Abrechnung sind zwei Wochen nach Zugang der Abrechnung beim Kunden fällig.
7. Zahlungen des Kunden erfolgen per SEPA-Lastschriftverfahren oder per Überweisung. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass eine für das SEPA-Lastschriftverfahren erforderliche Vorabankündigung (Pre-Notification) spätestens einen Kalendertag vor dem jeweiligen Belastungsdatum zu erfolgen hat. Der Kunde sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. wattly ist berechtigt, die aus einer vom Kunden zu vertretenden Rückbelastung einer Lastschrift entstehenden Kosten an den Kunden weiterzugeben. Zahlungen von wattly an den Kunden erfolgen ausschließlich bargeldlos durch Überweisung auf ein von ihm angegebenes Konto.
8. Gegen Ansprüche von wattly kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden.
8. [entfällt]
9. Vertragslaufzeit und Kündigung
1. Der Stromliefervertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von jeder Vertragspartei jederzeit zum Ablauf des nächsten Kalendermonats ohne Angabe von Gründen ordentlich gekündigt werden. wattly wird das Recht zur ordentlichen Kündigung bis zum Ablauf einer gegebenenfalls dem Kunden gegebenen Preisgarantie nach Ziffer 4.3 nicht ausüben. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
2. Jede Vertragspartei kann den Stromliefervertrag aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt aus Sicht von wattly insbesondere vor, wenn der Kunde sich mit einer fälligen Zahlung in Verzug befindet und trotz zweimaliger Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
3. Eine Kündigung des Stromliefervertrags bedarf zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform. wattly wird eine Kündigung des Kunden innerhalb von einer Woche nach deren Zugang in Textform unter Angabe des Datums des Vertragsendes bestätigen.
4. wattly wird im Falle der Beendigung des Stromliefervertrags unter jederzeitiger Wahrung der Interessen des Kunden alle für einen zügigen Lieferantenwechsel erforderlichen Erklärungen abgeben oder, soweit kein neuer Lieferant vom Kunden angegeben wird, die Belieferung des Kunden durch wattly abmelden. Der Lieferantenwechsel erfolgt unentgeltlich.
10. Umzug des Kunden
Im Fall eines Wohnsitzwechsels kann der Kunde den Stromliefervertrag außerordentlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen kündigen. Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden. Im Falle eines Wohnsitzwechsels teilt der Kunde wattly in seiner Kündigung die zukünftige Anschrift und eine zur Bezeichnung seiner zukünftigen Entnahmestelle verwendete Identifikationsnummer mit und wattly kann dem Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung in Textform ein Angebot zur Fortsetzung des Stromliefervertrages am neuen Wohnsitz unterbreiten. wattly wird sich bei verspäteter Umzugsmitteilung des Kunden gemäß der geltenden energiewirtschaftlichen Prozesse um eine Klärung des Sachverhalts unter Beachtung der Interessen des Kunden und – soweit möglich – auch rückwirkende An- und Abmeldungen des Kunden bemühen.
11. Unterbrechungen oder Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsversorgung und höhere Gewalt
1. Bei Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsversorgung infolge einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses ist wattly von ihren Leistungspflichten befreit. wattly weist darauf hin, dass dem Kunden in diesem Fall eventuell Ansprüche gegen den Netzbetreiber aus Vertrag, Anschlussnutzungsverhältnis oder unerlaubter Handlung zustehen. Satz 1 gilt nicht, falls wattly die Störung zu vertreten hat. wattly ist verpflichtet, ihren Kunden auf Verlangen unverzüglich über die mit der Schadensverursachung durch den Netzbetreiber zusammenhängenden Tatsachen zu informieren, soweit diese wattly bekannt sind oder von wattly in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können.
2. wattly ist auch von ihren Leistungspflichten befreit, wenn wattly an der Stromlieferung aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger Umstände gehindert ist, deren Beseitigung wattly nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
3. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen bei Nichteinhaltung vertraglich vereinbarter Leistungen.
4. wattly haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet wattly nur im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen sowie im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. „Wesentliche Vertragspflichten“ von wattly sind solche, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde daher vertraut und vertrauen darf. Die Haftung von wattly ist in allen Fällen einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen – zudem auf den Schaden beschränkt, den wattly bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die wattly kannte oder kennen musste, hätte voraussehen können.
5. Eine weitergehende Haftung von wattly ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für die Haftung gemäß dem Produkthaftungsgesetz, wegen Verletzung von Garantien oder Arglist.
6. Soweit die Haftung von wattly ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von wattly, sofern Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
12. Abtretung, Rechtsnachfolge
1. wattly ist berechtigt, Ansprüche aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten und die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag in ihrer Gesamtheit an Dritte zu übertragen. wattly wird dem Kunden die Übertragung des Vertrages mit einer Vorlaufzeit von einem (1) Monat in Textform anzeigen. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag fristlos zum Übertragungszeitpunkt zu kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird wattly den Kunden in der Mitteilung zur Übertragung des Vertragsverhältnisses hinweisen.
2. Eine Übertragung der Rechte und Pflichten des Kunden aus diesem Vertrag ist nur mit Zustimmung von wattly zulässig. Dies gilt nicht für auf Geld gerichtete Ansprüche des Kunden gegen wattly oder für ein anderes Recht, das der Kunde gegen wattly hat, wenn bei wattly ein schützenswertes Interesse an dem Abtretungsausschluss nicht besteht oder berechtigte Belange des Kunden an der Abtretbarkeit des Rechts das schützenswerte Interesse von wattly an dem Abtretungsausschluss überwiegen.
13. Onlinekommunikation
Das von wattly angebotene Stromprodukt wird ausschließlich digital, d. h. app- oder webbasiert, vertrieben. Diesem Vertriebsmodell entsprechend erfolgen alle rechtsgeschäftlichen Handlungen und Erklärungen, z. B. Mitteilungen, Bestätigungen, Angebote, Annahmen, Abrechnungen oder Kündigungen nach Wahl von wattly per E-Mail oder über die elektronische Kommunikation im Rahmen einer internetgebundenen Kundenplattform. Dies setzt voraus, dass der Kunde wattly eine E-Mail-Adresse angibt oder sich unter Bestätigung der Nutzungsbedingungen bei einer von wattly vorgehaltenen Kundenplattform angemeldet und zu der Nutzung bereit erklärt hat. Der Kunde hat wattly zudem eine Änderung seiner für die elektronische Kommunikation verwendeten Kontaktdaten (E-Mail-Adresse) unverzüglich mitzuteilen.
14. Datenschutz
1. wattly schützt alle ihr zur Verfügung gestellten Kundendaten zu jeder Zeit entsprechend den Vorgaben des geltenden Datenschutzrechts. Insoweit gelten die Datenschutzerklärungen von wattly, die unter www.wattly.de/datenschutz abrufbar sind.
2. wattly weist darauf hin, dass zur Organisation des Lieferantenwechsels die erforderlichen Daten des Kunden an den bisherigen Stromlieferanten, den Messstellenbetreiber und den Netzbetreiber des Kunden übermittelt werden.
15. Verbraucherbeschwerden und Schlichtungsverfahren
Der Kunde kann Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit der Stromlieferung an den Kundenservice von wattly richten. Der Kundenservice von wattly ist unter der Telefonnummer 030 20164420 von Montag bis Freitag, 8.00 bis 17.00 Uhr, und per E-Mail an kundenservice@wattly.de erreichbar. wattly beantwortet Beschwerden und Beanstandungen von Kunden gemäß § 111a EnWG innerhalb der gesetzlichen Frist von vier Wochen ab deren Zugang. Hilft wattly der Verbraucherbeschwerde innerhalb dieser Frist nicht ab, kann der Kunde die Schlichtungsstelle Energie anrufen (Schlichtungsstelle Energie e. V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Tel.: 030 / 2 757 240-0, www.schlichtungsstelle-energie.de, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de). Gesetzliche Voraussetzung für die Einleitung eines Verfahrens vor der Schlichtungsstelle ist in jedem Fall, dass sich der Kunde mit seinem Anliegen zuvor an wattly gewandt hat. Sofern der Kunde eine Schlichtung in zulässiger Weise beantragt, ist wattly gemäß § 111b Abs. 1 Satz 2 EnWG zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren verpflichtet. Daneben unterhält die Bundesnetzagentur einen Verbraucherservice für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur, Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn, Tel.: 030 / 22 480-500, www.bnetza.de, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de), bei dem weitere Informationen angefragt werden können.
16. Hinweis zur Energieeffizienz
Im Zusammenhang mit einer effizienteren Energienutzung durch Endkunden wird bei der Bundesstelle für Energieeffizienz eine Liste geführt, in der Energiedienstleister, Anbieter von Energieaudits und Anbieter von Energieeffizienzmaßnahmen aufgeführt sind. Weiterführende Informationen zu der sogenannten Anbieterliste und den Anbietern selbst sind unter www.bfee-online.de erhältlich. Informationen zum Thema Energieeffizienz sind weiterhin erhältlich bei der Deutschen Energie-Agentur (www.dena.de) und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (www.vzbv.de).
17. Änderung der AGB
1. wattly ist nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen berechtigt, die Regelungen des Stromliefervertrages sowie dieser AGB zu ändern.
2. Eine Änderung der AGB erfolgt nur, soweit sie erforderlich ist, um die Gleichwertigkeit der vertraglichen Leistungen (Äquivalenzinteresse) aufgrund einer nicht unbedeutenden Störung wiederherzustellen oder etwaige entstandene Regelungslücken, die nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen, zu schließen und das Gesetz keine Regelung bereithält. wattly wird nur Änderungen der AGB vornehmen, wenn dies für den Kunden zumutbar ist. Der Kunde darf durch die Änderung insgesamt nicht schlechter gestellt werden. wattly wird dem Kunden die Änderung der AGB spätestens einen Monat vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform ankündigen. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, den Änderungen zu widersprechen oder den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen zu kündigen. Sofern der Kunde der Änderung nicht oder nicht fristgemäß widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt.
3. Das Änderungsrecht von wattly bezieht sich nicht auf wesentliche Vertragsregelungen (Regelungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf), wie zum Beispiel die Vertragslaufzeit und das Recht zur ordentlichen Kündigung.
4. Auf die Folgen eines unterbliebenen Widerspruchs und auf das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages wird wattly den Kunden bei Mitteilungen zu Änderungen des Stromliefervertrages oder der AGB jeweils hinweisen.
18. Schlussbestimmungen
1. wattly kann sich zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten Dritter bedienen.
2. Mündliche Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien bestehen nicht.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Stromliefervertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Stromliefervertrag im Übrigen davon unberührt.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (wattly, eine Endkundenmarke der Omniwatt Energy GmbH, Bödikerstraße 25, 10245 Berlin, Telefon 030 20164420, E-Mail kundenservice@wattly.de) mittels eindeutiger Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an:
wattly, eine Endkundenmarke der Omniwatt Energy GmbH
Bödikerstraße 25
10245 Berlin
Telefon 030 20164420
E-Mail kundenservice@wattly.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir(*) den von mir/uns(*) abgeschlossenen Vertrag über die Belieferung mit Strom.
Beantragt am: ____________________________________________________
Name des/der(*) Verbraucher(s): ______________________________________________
Anschrift des/der(*) Verbraucher(s): ___________________________________________
Datum: ___________________________________________________________
Unterschrift des/der(*) Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ______________________________
(*) Unzutreffendes streichen
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